Der Sozialdienst umfasst die Gemeindezweigstelle SVA, die Sozialen Dienste und den Kindes- und Erwachsenenschutzdienst. Die Gemeindezweigstelle SVA ist Anlaufstelle für alle Belange der AHV, IV, EO und Ergänzungsleistungen. Der Sozialdienst berät Personen bei persönlichen, familiären und finanziellen Anliegen. Die Sozialarbeiter/innen erarbeiten mit den Betroffenen Möglichkeiten zur Problemlösung.
Das Büro der Sozialen Dienste befindet sich im Parterre des Gemeindehauses an der Zürcherstrasse 107.
Für den Sozialdienst gelten ebenfalls die Sommeröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | |
|---|---|---|---|---|---|
| vormittags | 08.00 - 11.30 | 08.00 - 11.30 | 08.00 - 11.30 | 08.00 - 11.30 | 07.30 - 14.30 |
| nachmittags | 14.00 - 18.00 | geschlossen | geschlossen | geschlossen |
Damit die Anfragen mit direkter Vorsprache auf der Abteilung möglichst effizient erledigt werden können, wird um vorherige Terminvereinbarung ersucht.
| Telefon | 056 416 21 80 |
| sozialdienst(at)neuenhof.ch |
Für Bestellungen ist in der Regel der Online-Schalter zu benützen.