BG 2024-0003
Bauherrschaft
Verband der Islamischen Kulturzentren, Birmensdorferstrasse 273, 8055 Zürich
Lage
Parzelle Nr. 62, Althofstrasse 3, Neuenhof
Bauvorhaben
Bestehende Nutzung + zusätzliche Nutzung als Schülerwohnheim
Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 18. März bis 16. April 2024 im Gemeindehaus, Abteilung Bau und Planung, 2. Stock, öffentlich auf.
Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch
Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.
BG 2024-0008
Bauherrschaft
Wipf Manuel, Gassäckerweg 1, 5432 Neuenhof
Lage
Parzelle Nr. 2601,Gassäckerweg 1, Neuenhof
Bauvorhaben
Einfriedung
Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 18. März bis 16. April 2024 im Gemeindehaus, Abteilung Bau und Planung, 2. Stock, öffentlich auf.
Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch
Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.
Für Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, gerne zur Verfügung.