Dank der geographisch optimalen Lage im Limmattal haben sich rund 350 Firmen mit etwa 1'800 Arbeitsplätzen niedergelassen. 

Das Verzeichnis der Industrie- und Gewerbebetriebe wird durch diese selbst bewirtschaftet. Die Gemeinde Neuenhof übernimmt keine Haftung für den Inhalt der einzelnen Einträge. Missbräuchliche sowie veraltete Einträge werden vom Webmaster ohne Voranzeige gelöscht, ohne dass daraus Ansprüche gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden könnten.

Gast­ge­wer­be

Die Aufnahme der Wirtetätigkeit ist mindestens 30 Tage im Voraus der Gemeinde und dem Amt für Verbraucherschutz zu melden. Das aktuelle Meldeformular finden Sie hier.
Das Formular ist online auszufüllen und kann direkt an den Kanton, Amt für Verbraucherschutz, weitergeleitet werden. 

Zudem ist das ausgefüllte Formular auszudrucken und und nach Unterzeichnung mit folgenden Unterlagen der Gemeindekanzlei einzureichen:

  • Kopie Wirtepatent
  • Kopie Identitätskarte oder Pass
  • Arbeitsvertrag, sofern nicht Eigentümer des Geschäfts
  • Mietvertrag Lokalität
  • Angabe Eigentümer

Sollte zum Zeitpunkt der Aufnahme der Wirtetätigkeit noch kein Wirtepatent vorhanden sein, ist frühzeitig mit der Gemeindekanzlei Kontakt aufzunehmen um allfällige Möglichkeiten zu besprechen. 
Weiter finden Sie hier das Meldeformular für Lebensmittelbetriebe und den Ausschank und Verkauf von Spirituosen.

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