Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Herzlich Willkommen in Neuenhof!
Die gesetzliche Meldefrist beträgt 14 Tage ab Zuzugsdatum. Bitte beachten Sie, dass zuvor bei der früheren Wohngemeinde die Abmeldung erfolgen muss. Nutzen Sie eUmzug für die Abmeldung in der früheren Wohngemeinde sowie die Anmeldung in Neuenhof. Ist eUmzug für Sie nicht möglich, nehmen wir Ihre Anmeldung gerne auch persönlich am Schalter des Gemeindebüros entgegen.
Für Ihre Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
Schweizer Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige EU/EFTA
Ausländische Staatsangehörige Drittstaaten
1Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) müssen nicht kopiert werden oder können bei der Kopie entsprechend abgedeckt werden.
2 Sämtliche Dokumente müssen in Deutsch, Italienisch, Französisch oder Englisch verfasst oder übersetzt sein.
Melden Sie uns Ihren Umzug zeit- und ortsunabhängig.
Die Fachstelle Integration Region Baden hilft Ihnen gerne bei Fragen zum Leben in der Schweiz, Deutschkursen oder Integrationsangeboten im Kanton Aargau weiter.
Gut informiert in 13 Sprachen. Mehrsprachige Informationsseite des Kantons Aargau für einen guten Start am neuen Wohnort.
Anlaufstelle Integration Aargau (AIA) mit vielen Integrationsangeboten.