Suchen Sie die Adresse einer in Neuenhof wohnhaften Person?
Adressauskünfte unterstehen dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG).

Schriftliche Auskünfte an private Dritte
Adressanfragen von privaten Dritten sind schriftlich an das Gemeindebüro Neuenhof zu richten. Der Grund der Anfrage ist mit einem Interessennachweis (z. B. unzustellbare Post, Vertrag, offene Rechnung) zu belegen. Die Gebühren für eine Adressauskunft betragen CHF 20. Für Rechnungsstellung und Versand werden zusätzlich CHF 3.50 verrechnet.

Telefonische Auskünfte an Amtsstellen
Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.