Für Einwohnerinnen und Einwohner sowie andere Berechtigte besteht die Möglichkeit des gebührenpflichtigen Dauerparkierens an signalisierten Örtlichkeiten. Das Dauerparkieren von Gesellschaftswagen, Lastwagen, Wohnmobilen, Wohnwagen oder Anhängern ist nicht zulässig.

Detaillierte Informationen zu den Gebühren, den Parkraumzonen sowie dem Parkplatzangebot auf öffentlichem Grund finden Sie hier.

1_Informationen_zum_Parkieren_in_Neuenhof.pdf