Der Betreibungsregisterauszug kann am Schalter des Betreibungsamtes abgeholt werden. Die Kosten für den Auszug sind direkt vor Ort zu bezahlen. Für die Abholung von Betreibungsregisterauszügen für Drittpersonen (auch Ehepartner/in), ist zwingend eine Vollmacht oder ein Interessensnachweis vorzulegen.

Um einen Betreibungsregisterauszug auf dem schriftlichen Weg zu erhalten, bitten wir Sie, den Betrag von Fr. 18.00 (inkl. Porto) auf das Konto (IBAN CH32 0900 0000 5000 4630 7) Betreibungsamt Neuenhof, 5432 Neuenhof, zu überweisen. Geben Sie uns per E-Mail betreibungsamt(at)neuenhof.ch bitte folgende Angaben bekannt: Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Adresse. Nach Eingang der Zahlungsgutschrift (oder Zahlungsnachweis) wird Ihnen der Auszug per A-Post zugesandt. Bitte beachten Sie, dass wir keine Betreibungsregisterauszüge per Mail verschicken.

Wir empfehlen, Betreibungsregisterauszüge direkt beim Betreibungsamt zu beziehen und nicht über Drittanbieter erstellen zu lassen, da bei Bestellungen über Drittanbieter zusätzliche Kosten erhoben werden können.