Bauherrschaft
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, Taubenstrasse 16, 3003 Bern
Lage
Zürcherstrasse, Parz.Nr. 2424 + 2418
Bauvorhaben
LSVA III - Erfassungssystem Strasse (ESTR)
Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 7. April 2026 bis 6. Mai 2026 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.
Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch
Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.
Bauherrschaft
Pergega Pren und Manushe, Eichstrasse 15, 5432 Neuenhof
Lage
Parzelle-Nr. 2229, Eichstrasse 15
Bauvorhaben
Abbruch und Neubau Sitzplatzüberdachung
Bemerkung
Keine Profilierung
Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 30. März 2026 bis 28. April 2026 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.
Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch
Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom
19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die
Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) hat der
Gemeinderat Neuenhof folgende Signalisation verfügt:
Gemeinde Neuenhof
- Signal 5.14; Behinde rtenparkplatz
Beim öffetntlichen Parkplatz an der Zürcherstrasse
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Verkehrsanordnungen kann vom 27. März 2026 bis 28. April 2026
in schriftlicher Form Einsprache beim Gemeinderat Neuenhof,
5432 Neuenhof, erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und eine
Begründung zu enthalten.
Für Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, gerne zur Verfügung.