Bauherrschaft
Bislim Syli GmbH, Zürcherstrasse 86, 5432 Neuenhof
Lage
Weststrasse 39, Parz. Nr. 1961
Bauvorhaben
Abbruch EFH und Neubau MFH mit Tiefgarage
Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 13. April 2026 bis 12. Mai 2026 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.
Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch
Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.
Bauherrschaft
Thalmann Martin und Olivia, Schulstrasse 4, 5432 Neuenhof
Lage
Parzellen-Nr. 2088, 2089, 2091, Schulstrasse 2, 4, 6
Bauvorhaben
Umbau und Anbau Reiheneinfamilienhäuser
Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 27. April 2026 bis 26. Mai 2026 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.
Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch
Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.
Bauherrschaft
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, Taubenstrasse 16, 3003 Bern
Lage
Zürcherstrasse, Parz.Nr. 2424 + 2418
Bauvorhaben
LSVA III - Erfassungssystem Strasse (ESTR)
Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 7. April 2026 bis 6. Mai 2026 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.
Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch
Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.
Für Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, gerne zur Verfügung.