Bauherrschaft
Juan Limon Petersen + Sandra Voegeli, Ritzbündtstrasse 5, 5432 Neuenhof
Lage
Parzelle Nr. 1982, Ritzbündtstrasse 5
Bauvorhaben
Interne Umbauten und Einbau von zwei Dachfenstern
Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 11. August 2025 bis 9. September 2025 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.
Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch
Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.
Bauherrschaft
UBS AG, Europaallee 21, 8004 Zürich
Lage
Parzelle Nr. 2316, Zürcherstrasse 109
Bauvorhaben
Werbeelemente austauschen - CS zu UBS
Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 11. August 2025 bis 9. September 2025 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.
Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch
Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.
Bauherrschaft
Axa Versicherungen AG, General Guisan Strasse 40, 8400 Winterthur
Lage
Parzelle Nr. 2307, Sandstrasse 9 + 11
Bauvorhaben
Neuinstallation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe
Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 11. August 2025 bis 9. September 2025 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.
Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch
Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.
Bauherrschaft
ARKAS Immobilien GmbH, Herbergstrasse 11, 9524 Zuzwil SG
Lage
Parzelle Nr. 3228, Hofmamattstrasse 4
Bauvorhaben
Ersatz bestehende Etagenfeuerungen durch Zentralheizung Oel
Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 11. August 2025 bis 9. September 2025 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.
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Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.
Bauherrschaft
Mobiland Immobilien AG, Bachtalen 16, 6340 Baar
Lage
Parzelle Nr. 1935, Zürcherstrasse 104/106
Bauvorhaben
Reklamegesuch Coop Tankstelle mit Shop
Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 11. August 2025 bis 9. September 2025 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.
Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch
Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.
Bauherrschaft
Bifang Bau AG, Oberrischweg 3, 5106 Veltheim
Lage
Parzelle Nr. 485, Bifangstrasse 29 + 31
Bauvorhaben
Neubau von zwei MFH mit Erweiterung der Einstellhalle
Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 11. August 2025 bis 9. September 2025 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.
Telefon: 056 416 21 20
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Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.
Bauherrschaft
Doris + Alfred Graber, Hinterhagweg 20, 5432 Neuenhof
Lage
Parzelle Nr. 2306, Hinterhagweg 20
Bauvorhaben
Überdachung Abstellplätze
Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 11. August 2025 bis 9. September 2025 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.
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Bauherrschaft
Di Nezza Christian, Josefstrasse 28, 8005 Zürich
Lage
Parzelle Nr. 2187, Kirchfeldstrasse 11
Bauvorhaben
Um- und Anbau
Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 11. August 2025 bis 9. September 2025 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.
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Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.
Für Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, gerne zur Verfügung.