Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19.
Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die
Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) hat der
Gemeinderat Neuenhof folgende Verkehrsanordnungen verfügt:
Gemeinde Neuenhof
- Signal 201; Allgemeines Fahrverbot
Bei allen Einfahrten zum Schulareal Parzelle 1759
«Ausgenommen öffentliche Dienste oder mit Bewilligung der Gemeinde»
- Signal 2.50: Allgemeines Parkverbot «Feuerwehrzufahrt»
Verbindungsweg (Entlang Schulhaus Schibler) zwischen Zürcher- und Hardstrasse.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Verkehrsanordnungen kann vom 5. März 2026 bis 6. April 2026 in
schriftlicher Form Einsprache beim Gemeinderat Neuenhof, 5432 Neuenhof,
erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu
enthalten.
Für Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, gerne zur Verfügung.