Baugesuche

Rodungsgesuchpublikation

Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Neuenhof, Zürcherstrasse 107, 5432 Neuenhof

Lage
Parzelle 3008, 1742, 1740, 3240, Rüslerstrasse, 5432 Neuenhof

Bauvorhaben
Sanierung Rüslerstrasse, 5432 Neuenhof

Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch

Das für das obige Baugesuch erforderliche Rodungsgesuch wird gemäss § 14 Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 während 30 Tagen, vom 2. Juni bis 1. Juli 2025 im Gemeindehaus öffentlich aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat zuhanden der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einwendungen zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten.

BG 2024-0004

Bauherrschaft
Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich

Lage
Parzelle Nr. 785, Glärnischstrasse 15

Bauvorhaben
Neubau einer Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG, mit neuem Mast und Antennen / NEKF

Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 26. Mai bis 24. Juni 2025 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.

Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch

Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.

BG 2025-0018

Bauherrschaft
Mobiland Immobilien AG, Bachtalen 16, 6340 Baar

Lage
Parzelle Nr. 1934/1968/1993, Eichstrasse 28/30

Bauvorhaben
Neubau MFH mit 2-geschossiger Tiefgarage

Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 19. Mai bis 17. Juni 2025 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.

Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch

Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.

BG 2025-0021

Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Neuenhof, Zürcherstrasse 107, 5432 Neuenhof

Lage
Parzelle Nr. 3008. 1742. 1740, 3240, Rüslerstrasse

Bauvorhaben
Sanierung Rüslerstrasse, 5432 Neuenhof

Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 19. Mai bis 17. Juni 2025 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.

Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch

Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.

BG 2025-0015

Bauherrschaft
Altura RE AG, Pilatusstrasse 50, 6052 Hergiswil

Lage
Parzelle Nr. 2512, Webermühle 4.1 + 4.2

Bauvorhaben
Asylunterkunft Webermühle, befristet 48 - 60 Monate zusätzliche Bewilligung: Departement BVU, Abteilung für Baubewilligungen

Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 19. Mai bis 17. Juni 2025 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.

Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch

Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.

BG 2025-0017

Bauherrschaft
Borraccini Andreas, Rotbuchstrasse 49, 8600 Dübendorf

Lage
Parzelle Nr. 2480, Albertstrasse 10

Bauvorhaben
Nutzungsänderung von Gewerbe- in Wohnraum

Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 19. Mai bis 17. Juni 2025 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.

Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch

Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.

Für Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, gerne zur Verfügung.