Leinenpflicht für Hunde

Alle Hundehaltenden werden auf die von 1. April bis 31. Juli 2024 uneingeschränkt geltende Leinenpflicht im Wald und am Waldrand hingewiesen. Diese Leinenpflicht dient den freilebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen (Gebären) und Aufziehen ihrer Nachkommen. Das Hochscheuchen kann bei Wildtieren erheblichen Stress auslösen und sie in Gefahr bringen.

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