Hundekontrolle 2024

Für das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes ist jährlich eine Hundetaxe zu entrichten. Die Gebühr beträgt CHF 120. Die Hundetaxe wird im Mai 2024 durch das Gemeindebüro Neuenhof in Rechnung gestellt. Um unnötige Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehaltenden gebeten, allfällige Änderungen (d.h. Neuanschaffungen, Tod des Hundes oder Halterwechsel) dem Gemeindebüro Neuenhof bis 30. April 2024 zu melden (Tel. 056 416 21 40 oder gemeindebuero(at)neuenhof.ch).

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