Hundekontrolle 2023

Für das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes ist jährlich eine Hundetaxe zu entrichten. Die Gebühr beträgt CHF 120. Die Hundetaxe wird im Mai 2023 durch das Gemeindebüro Neuenhof in Rechnung gestellt. Um unnötige Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehaltenden gebeten, allfällige Änderungen (d.h. Neuanschaffungen, Tod des Hundes oder Halterwechsel) dem Gemeindebüro Neuenhof bis 30. April 2023 zu melden (Tel. 056 416 21 40 oder gemeindebuero(at)neuenhof.ch).

Gleichezeitig werden alle Hundehaltenden auf die von 1. April bis 31. Juli uneingeschränkt geltende Leinenpflicht im Wald und am Waldrand hingewiesen. Diese Leinenpflicht dient den freilebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen (Gebären) und Aufziehen ihrer Nachkommen. Das Hochscheuchen kann bei Wildtieren erheblichen Stress auslösen und sie in Gefahr bringen.

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