Steuerbezug 2024 – Verfallsanzeigen

17.09.2024

In den nächsten Tagen werden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuern 2024 verschickt. Dabei handelt es sich nicht um eine Mahnung, sondern um den Hinweis, dass die Steuern des laufenden Jahres per 31. Oktober bezahlt sein müssen. Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 5 % erhoben. Wer noch nicht bezahlt hat, wird ersucht, ausschliesslich die jetzt zugestellten Einzahlungsscheine zu verwenden. Für die offenen Steuern werden im November Mahnungen versandt. Besteht Ende 2024 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Gemeinderat und Verwaltung danken allen Steuerpflichtigen für die Einhaltung der Zahlungsfrist bzw. für die bereits geleisteten Überweisungen.