Von 1. April bis 31. Juli sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. Diese Leinenpflicht dient den freilebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen (Gebären) und Aufziehen ihrer Nachkommen. Alle Hundehaltenden sind somit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde nicht streunen oder wildern. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
Das neue Polizeireglement legt zudem fest, dass im Bereich von Schul- und Sportanlagen inkl. Kindergärten, öffentlichen Spiel- und Grünflächen, Wirtschaftslokalen sowie auf dem Friedhofareal Hunde zwingend an der Leine zu führen sind.