Die Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde Neuenhof weist, bei einem unveränderten Steuerfuss von 112 %, einen Ertragsüberschuss von CHF 652'000 aus. Mit einem um CHF 3,2 Mio. höheren Betriebsaufwand fällt sie damit um rund
CHF 330‘000 besser ab als die Rechnung 2024.
Ausserdem wurde eine Einlage in Fonds der Mehrwertabgabe von rund CHF 3,2 Mio. verbucht, wovon CHF 1,7 Mio. an Mehrausgaben auf den Transferaufwand fallen. Weitere Mehrausgaben entstanden beim Sach- und übrigen Betriebsaufwand von CHF 450‘000 sowie bei Abschreibungen des Verwaltungsvermögens mit CHF 325‘000. Demgegenüber stehen Minderausgaben von CHF 263‘000 im Personal- und Finanzaufwand.
Der betriebliche Ertrag fiel um CHF 7.5 Mio. höher aus als budgetiert, wobei der Ertrag der Mehrwertabgabe von CHF 3,2 Mio. im Fiskalertrag enthalten ist. Ohne die Berücksichtigung der Mehrwertabgabe lägen die Mehreinnahmen bei den Steuern bei CHF 2,9 Mio.
Weitere Mehreinnahmen ergab es beim Entgeld mit CHF 665‘000, beim Finanzertrag mit CHF 115‘000 und beim Transferertrag mit CHF 438‘000.
Das Ergebnis aus Finanzierung schloss schliesslich um CHF 120‘000 besser ab als budgetiert.
Bei der Investitionsrechnung ergeben sich Nettoinvestitionseinnahmen in der Höhe von CHF 869‘000. Die Selbstfinanzierung beläuft sich auf CHF 6,26 Mio. Dem budgetierten Finanzierungsfehlbetrag von CHF 320‘000 steht ein effektiver Finanzierungsüberschuss von rund CHF 7, 16 Mio. (Vorjahr Finanzierungsüberschuss von CHF 4,53 Mio.) gegenüber.
Im Zuge der Überarbeitung der Anlagenbuchhaltung wurden Beträge in Höhe von CHF 1,48 Mio. vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen übertragen, was jedoch lediglich eine Verschiebung der Vermögenswerte darstellt und keinen Geldfluss zur Folge hatte.
Es präsentiert sich eine erfreuliche Jahresrechnung mit einem nicht erwarteten Ertragsüberschuss. Dies setzt ein sehr positives Zeichen. Dennoch darf der Jahresabschluss 2025 auch nicht falsche Erwartungen schaffen. Es wird daher weiterhin erforderlich sein, mit gutem Blick in die Zukunft die Budgetierung der nächsten Jahre mit Bedacht vorzunehmen und insbesondere den absehbaren Investitionen in den Unterhalt und für erforderliche Ergänzungsbauten des öffentlichen Rechts frühzeitig Rechnung zu tragen.
So ist unter Hinweis auf den Finanzplan nach wie vor davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren eine leichte Erhöhung des Steuerfusses erforderlich sein könnte, um damit die Verschuldung moderat zu halten und um kurzfristige Steuerfussspitzen zu vermeiden.
Ergebnis Einwohnergemeinde ohne Spezialfinanzierungen
ERGEBNIS EINWOHERGEMEINDE OHNE SPEZIALFINANZIERUNG | Rechnung 2025 | Budget 2025 | Rechnung 2024 |
| Betrieblicher Aufwand | 33'885’236 | 28'372’250 | 30'187’004 |
| Betrieblicher Ertrag | 34'120’694 | 26'922’750 | 28'828’067 |
| Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit | 235’458 | -1’449’500 | -1'358’937 |
| Ergebnis aus Finanzierung | 417’019 | 296’600 | 5'683’912 |
| Operatives Ergebnis | 652’477 | -1'152’900 | 4'324’975 |
| Ausserordentliches Ergebnis | 0 | 0 | -4'000’000 |
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (+ = Ertragsüberschuss / - = Aufwandüberschuss) | 652’477 | -1'152’900 | 324’975 |
|
|
| |
| Ergebnis Investitionsrechnung | 869’397 | -1'145’000 | -1'733’615 |
| Selbstfinanzierung | 6'287’793 | 817’150 | 6'262’304 |
Finanzierungsergebnis (+ = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag) | 7'157’190 | -327’850 | 4'528’689 |