Gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes bestimmt die Einwohnergemeindeversammlung über die Festlegung der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates. Dies ist letztmals am 20. November 2023 mit dem Entscheid über das Entschädigungsreglement für Behörden und Kommissionen erfolgt und zwar für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022 – 2025, also für die Jahre 2024 und 2025.
Für die neue Amtsperiode 2026 – 2029 wird der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Juni 2025 beantragt, keine Anpassungen vorzunehmen und die Besoldungen der Mitglieder des Gemeinderates gemäss bestehender reglementarischer Festlegung zu belassen.