Es ist zu beachten, dass die provisorischen und definitiven Steuern des laufenden Jahres per 31. Oktober bezahlt sein müssen. Besteht per Ende 2024 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Gemeinderat und Verwaltung danken allen Steuerpflichtigen für die Einhaltung der Zahlungsfrist.