Ersatzwahl vom 9. Februar 2025 eines Mitgliedes des Gemeinderates Neuenhof für den Rest der Amtsperiode 2022/2025, Anmeldeverfahren

12.11.2024

Herr Felix Mehmann, parteilos, hat aus gesundheitlichen Gründen per sofort seine Demission als Gemeinderat eingereicht. Der Gemeinderat hat die Durchführung der Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates auf den Urnengang vom 9. Februar 2025 angesetzt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Neuenhof zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei, Erdgeschoss, bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr, d.h. bis am Freitag,
27. Dezember 2024, 12.00 Uhr*), einzureichen.

Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei, Tel. 056 416 21 70, gemeindekanzlei@neuenhof.ch oder unter www.neuenhof.ch im Online-Schalter, Rubrik Wahlen und Abstimmungen, bezogen bzw. heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang

  • keine stillen Wahlen möglich sind.
  • jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten kann.

 

Möglicher 2. Wahlgang: Sonntag, 18. Mai 2025
Der Termin dafür wird angesetzt, wenn im ersten Wahlgang das absolute Mehr nicht erreicht wird.

 

*) Wichtiger Hinweis

Da die Gemeindeverwaltung vom 20. Dezember 2024, 14:30 Uhr, bis und mit 3. Januar 2025 geschlossen ist, können Wahlvorschläge während dieser Zeit nur brieflich eingereicht werden. Das Wahlbüro empfiehlt den direkten Einwurf in den Gemeindebriefkasten, damit verspätete Postzustellungen vermieden werden können. Am Freitag, 27. Dezember 2024, 12.00 Uhr, wird die Leerung des Gemeindebriefkastens bzw. Postfaches durch das Wahlbüro gewährleistet.