E-Trottinetts und E-Roller sind beliebte Fortbewegungsmittel, besonders auf Kurzstrecken. Mit der steigenden Nutzung nehmen jedoch auch die Unfälle zu. Während es 2019 noch 98 Unfälle in der ganzen Schweiz waren, waren es 2023 bereits 716. In der Nutzung dieser neuen Fortbewegungsmittel wird folglich auf folgende Punkte hingewiesen:
Zulassung & Alter:
- Mindestalter: 14 Jahre
- 14 – 16-Jährige benötigen einen Führerausweis der Kategorie M (für Motorfahrräder) oder G (für land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge)
Wichtige Vorschriften:
- Keine Fahrt auf Trottoirs oder in Fussgängerzonen
- Nutzung von Radwegen oder der Fahrbahn
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h, max. 500 Watt Leistung
- Licht muss eingeschaltet sein- bei Tag und Nacht
- Strassenverkehrsordnung einhalten, rechts fahren und Richtungsänderungen mit der Hand anzeigen
Empfohlen:
- Helm und Schutzhandschuhe tragen
- Das Trottinett vor dem Kauf testen und prüfen, ob es für den Strassenverkehr zugelassen ist
- Das Gefährt zunächst an einem sicheren Ort, abseits von Verkehr und Gefahren, ausprobieren