An der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Traktandenliste
Genehmigung Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen vom 17. Juni 2024 und 26. August 2024
Genehmigung Anpassung Rückstellung CHF 4 Mio. in Vorfinanzierung (Jahresrechnung 2023)
Genehmigung Voranschlag 2025 mit einem Steuerfuss von 112 %
Sämtliche Beschlüsse unterstehen gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Dieses kann von 1/10 aller Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach Veröffentlichung der Beschlüsse ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei Neuenhof bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 6. Januar 2025