Sichtbehinderungen an Strassen sind immer wieder Ursache für Unfälle. Alle Eigentümer von Grundstücken an Gemeinde-/Kantonsstrassen sind verpflichtet, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.
- Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab mindestens 4,5m Höhe, das Trottoir ab mindestens 2,5m Höhe überragen;
- Strassenlampen, Verkehrssignale, Strassennamensschilder, Hydranten sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt werden, sondern müssen gut sichtbar sein.
Wenn der Aufforderung nicht nachgekommen wird,
- können Grundeigentümer im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden.
- ist die Gemeinde dazu berechtigt, nach angesetzter Frist in Gefahrenbereichen Sträucher und Bäume auf Kosten der/des Fehlbaren zurückschneiden zu lassen.
Im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten dankt die Gemeinde den Eigentümern, die ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.