Aufforderung zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang öffentlicher Strassen, Gehwege und Plätze

27.08.2024

Sichtbehinderungen an Strassen sind immer wieder Ursache für Unfälle. Alle Eigentümer von Grundstücken an Gemeinde-/Kantonsstrassen sind verpflichtet, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.

  • Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab mindestens 4,5m Höhe, das Trottoir ab mindestens 2,5m Höhe überragen;
  • Strassenlampen, Verkehrssignale, Strassennamensschilder, Hydranten sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt werden, sondern müssen gut sichtbar sein.

Wenn der Aufforderung nicht nachgekommen wird,

  • können Grundeigentümer im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden.
  • ist die Gemeinde dazu berechtigt, nach angesetzter Frist in Gefahrenbereichen Sträucher und Bäume auf Kosten der/des Fehlbaren zurückschneiden zu lassen.

Im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten dankt die Gemeinde den Eigentümern, die ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.