Steuererklärung 2023

Ende Januar 2024 werden die Steuererklärungen 2023 zugestellt. Auf die Zustellung einer Wegleitung und einer EasyTax CD mit der Software zum Ausfüllen der Steuererklärung wird seit längerer Zeit verzichtet. Damit werden natürliche sowie finanzielle Ressourcen geschont. Die Wegleitung sowie das Programm „Easy Tax“ können auf der Webseite des Kantonalen Steueramtes unter www.ag.ch/steuern heruntergeladen werden.

Die Steuererklärung für unselbstständig Erwerbende ist grundsätzlich bis zum
31. März 2024 einzureichen. Bis zum 30. Juni 2024 ist jedoch keine Fristerstreckung erforderlich. Wer allerdings die Steuererklärung nicht bis zum 30. Juni 2024 einreichen kann, hat vor Ablauf dieser Frist eine Fristverlängerung zu beantragen. Dies ist unter www.ag.ch/steuern vorzunehmen.

Zurück zur Übersicht