Meldefrist für Mitarbeit in der Einbürgerungskommission - Reminder

In der gemeinderätlichen Einbürgerungskommission ist eine Vakanz zu verzeichnen, welche der Gemeinderat möglichst bald wieder besetzen möchte.

Interessierte Stimmberechtigte, die zukünftig in der Einbürgerungskommission mitwirken möchten, können sich bis spätestens 18. August 2023 schriftlich bei der Gemeindekanzlei Neuenhof melden. Gerne steht die Gemeindekanzlei für allfällige weitere Auskünfte zur Verfügung (Tel. 056 416 21 70 oder gemeindekanzlei(at)neuenhof.ch).

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