Landverkauf

Die Einwohner-Gemeindeversammlung stimmte am 23. November 2020 der Veräusserung der Parzellen 2512 und 2588 «Villa Ermitage» im Grundsatz zu und ermächtigte den Gemeinderat, den Verkauf zum bestmöglichen Preis in Absprache mit der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission zu tätigen. In der Folge ist eine interne Arbeitsgruppe eingesetzt worden, welche den Auftrag hatte, die Veräusserung im Gesamtkontext einer Entwicklung der Wohnzone Webermühle anzugehen.

In einem ersten Schritt wurden die Möglichkeiten der Entwicklung abgeklärt. Dabei haben auch Kontakte mit den angrenzenden Grundeigentümern und Nutzern stattgefunden. Es hat sich dabei gezeigt, dass eine Mehrheit der Grundeigentümer an einer Entwicklung interessiert ist, diese jedoch nicht selbst angehen möchte. Daher ist zusammen mit möglichen Investoren das Vorgehen zur Entwicklung des Perimeters analysiert worden.

Anfangs des Jahres 2023 sind die Parzellen zur Veräusserung unter den möglichen Investoren ausgeschrieben worden. Kombiniert war diese Ausschreibung mit einer kooperativen Entwicklungsplanung im Gebiet, d.h. die Angebote mussten unter der Bedingung zur Einhaltung eines vorgegebenen Planungsprozesses, in dem die Gemeinde Neuenhof aktiv mitwirken kann, eingereicht werden.

Aufgrund des zweistufigen Veräusserungsverfahrens ist die Offerte der Firma Altura RE AG, Hergiswil, als bestes Angebot hervorgegangen. Der Gemeinderat und die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission haben diesem Verkauf zugestimmt. Der Verkaufspreis beträgt CHF 15 Mio. und beinhaltet nebst der kooperativen Entwicklungsplanung auch den grundsätzlichen Erhalt der Villa Ermitage. Der entsprechende Kaufvertrag ist zwischenzeitlich unterzeichnet worden. Mit dem Erwerb verbunden ist die Bedingung, dass mit den Bauten bis 31.Dezember 2029 begonnen werden muss. Wird dies nicht umgesetzt, hat der Gemeinderat die Möglichkeit, die Parzellen für einen verminderten Betrag zurück zu erwerben.

Im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2023 wird sich zeigen, ob ein Teil des Veräusserungserlöses als Vorfinanzierung für Erschliessungs- und Infrastrukturbauten zurückzustellen sind.

Auf jede Fall soll der Entwicklungsprozess zügig angegangen werden. Bis Ende 2024 soll ein Gestaltungsplan entwickelt und anschliessend die ersten Etappen davon umgesetzt werden.

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