Erinnerung - Grabräumung Herbst 2023

Infolge Ablaufs der Grabesruhe werden auf dem Friedhof Papprich im Herbst 2023 einige Gräber aufgehoben werden. Die betroffenen Räumungsreihen wurden gekennzeichnet und bei den Eingängen zum Friedhof Papprich sind entsprechende Hinweistafeln angebracht. Weitere Informationen sind untenstehend ersichtlich. Für weitere Auskünfte steht das Bestattungsamt Neuenhof (Tel. 056 416 21 70) gerne zur Verfügung.

Infolge Ablauf der Grabesruhe werden auf dem Friedhof Papprich, Neuenhof, folgende Gräber aufgehoben:
 

Urnengräber                      F3/16 bis F3/32       (Januar 1997 – September 1998)

Erdreihengräber               D1/83 bis D1/93      (Dezember 1996 – Dezember 1997)

                                               D2/01 bis D2/04      (März 1998 – Juni 1998)

Kindergrab                          D4/5                         (September 1998)
 

Als Grabräumung ist das Entfernen von Grabsteinen oder –platten und der Bepflanzung zu verstehen. Erdbewegungen (Ausgrabungen) erfolgen keine. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass sich die Dauer der Grabesruhe nach der Erstbestattung richtet.

Private Räumungen sind bis Ende August 2023 vorzunehmen. Vor der Wegnahme des Grabsteins ist das Bestattungsamt Neuenhof zu informieren. Angehörige, die den Grabstein durch Dritte entfernen lassen, haben diesen einen schriftlichen Auftrag zu erteilen, welcher vor der Entfernung dem Bestattungsamt Neuenhof vorzuweisen ist.

Nach Ablauf dieser Frist (ab September 2023) wird die Gemeinde über die noch verbliebenen Grabsteine und Bepflanzungen/Gegenstände verfügen und die Räumung zu Lasten der Gemeinde veranlassen.

Zur vorgesehenen Grabräumung werden bei den Eingängen zum Friedhof Papprich sowie bei den Räumungsreihen Hinweistafeln angebracht. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Bestattungsamt Neuenhof (Tel. 056 416 21 70) gerne zur Verfügung.

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