Sie sind innerhalb von Neuenhof umgezogen?

Die gesetzliche Meldefrist beträgt 14 Tage ab Umzugsdatum. Ihren Umzug können Sie persönlich am Schalter des Gemeindebüros erledigen oder schnell und einfach mit eUmzug melden. Sie benötigen dazu folgende Unterlagen:

  • Mietvertrag1 auf eigenen Namen
    Bei Untermietverhältnissen: schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/des Eigentümers über den Aufenthalt

1Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) müssen nicht kopiert werden oder können bei der Kopie entsprechend abgedeckt werden.

Wir empfehlen Ihnen, den Wegzug ebenfalls der Elektrizität Wasser Neuenhof ewn, vertreten durch die Regionalwerke AG Baden, mitzuteilen. Sie können Ihre Umzugsmeldung direkt online im Kundencenter der ewn erfassen.