Die Vermietungsanfragen für Festbankgarnituren, Plakatständer sowie Marktstände werden auf der Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, entgegengenommen und bearbeitet. Die Herausgabe sowie Rücknahme erfolgt während den offiziellen Arbeitszeiten.

Die entsprechenden Weisungen und Bedingungen des Mietmobiliars finden Sie jeweils auf der zweiten Seite des Reservationsgesuches. Wir bitten Sie höflich um Kenntnisnahme.

Hier finden Sie die entsprechenden Reservationsgesuche:

Reservationsgesuch Festbankgarnituren
Reservationsgesuch Marktstände
Reservationsgesuch Plakatständer

Wichtig:
Die eingereichten Reservationsgesuche gelten erst als genehmigt, wenn dies die Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, das Gesuch entsprechend bestätigt bzw. bewilligt.

Für weiter Auskünfte und Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, gerne zur Verfügung

Telefon 056 416 21 20
E-Mail bauverwaltung(at)neuenhof.ch

Festbankgarnituren

Benützungsgebühren pro Tag exklusive Lieferung / Abholung:

Privatpersonen, Vereine, politische Parteien, Firmen von Neuenhof 

Bis 8 Garnituren (pro Garnitur)

CHF 10.00

1 Barelle (9 Garnituren)

CHF 80.00

2 Barellen (18 Garnituren)

CHF 160.00

3 Barellen (27 Garnituren)

CHF 240.00

4 Barellen (36 Garnituren)

CHF 320.00

5 Barellen (45 Garnituren)

CHF 400.00

Auswärtige auf Anfrage (Nachbargemeinden)

CHF 20.00 / Garnitur

Nach Absprache mit dem Bauamt können Festbankgarnituren direkt beim Werkhof Neuenhof abgeholt werden. Im Falle einer Abholung sind die Festbankgarnituren am ersten Arbeitstag nach der Veranstaltung bis 12.00  Uhr zurückzubringen. Der Transport kann auch durch das Bauamt erfolgen. Folgende Transportkosten gelten innerhalb des Gemeindegebietes:

Transportgebühren pauschal 

Bis 3 Garnituren

CHF 50.00

4 bis 8 Garnituren

CHF 80.00

1 Barelle (9 Garnituren)

CHF 100.00

2 Barellen (18 Garnituren)

CHF 120.00

3 Barellen (27 Garnituren)

CHF 200.00

4 Barellen (36 Garnituren)

CHF 240.00

5 Barellen (45 Garnituren)

CHF 300.00

Auswärtige auf Anfrage (Nachbargemeinden)

Nach Aufwand, mindestens CHF 150.00

Die Befestigung von Abdeckpapier oder dergleichen sind nur mit Reiss- nägel oder entfernbarem Klebeband auf der Unterseite der Tischplatte erlaubt. Andere Befestigungsmittel wie zum Beispiel Leim oder Bostitchklammern sind verboten.

Die Rückgabe der Garnituren erfolgt gereinigt und trocken. Beschädigungen, Nachreinigungen, Entfernen von Reissnägel, Klebeband oder ähnlichem werden nach effektiven Stundensätzen in Höhe von CHF  75/h verrechnet. Bei nicht vollständigem Retournieren wird pro angefangene Garnitur CHF 500 in Rechnung gestellt.

Marktstände

Benützungsgebühren pro Tag exklusive Lieferung / Abholung:

Privatpersonen, Vereine, politische Parteien, Firmen von Neuenhof

 

Pro Marktstand

CHF 30.00

Auswärtige auf Anfrage

CHF 50.00

Nach Absprache mit dem Bauamt können Markstände auch direkt im Werkhof Neuenhof abgeholt werden. Im Falle einer Abholung sind die Marktstände am ersten Arbeitstag nach der Veranstaltung zurückzubringen. Der Transport kann auch durch das Bauamt erfolgen. Folgende Transportkosten gelten innerhalb des Gemeindegebietes:

Transportgebühren pauschal 

1 Marktstand

CHF 75.00

2 Marktstände

CHF 85.00

3 Marktstände

CHF 95.00

4 Marktstände

CHF 105.00

5 Marktstände

CHF 120.00

Auswärtige auf Anfrage

nach Aufwand, mindestens CHF 150.00

Die Befestigung von Abdeckpapier oder dergleichen sind nur mit Reiss-nägel oder entfernbarem Klebeband auf der Unterseite der Tischplatte erlaubt. Andere Befestigungsmittel wie zum Beispiel Leim oder Bostitchklammern sind verboten.

Die Rückgabe der Marktstände erfolgt gereinigt und trocken. Beschädigungen, Nachreinigungen, Entfernen von Reissnägel oder ähnlichem werden nach effektiven Stundensätzen in Höhe von CHF 75/h verrechnet. Bei nicht vollständigem Retournieren wird pro Marktstand CHF 800 in Rechnung gestellt.

Plakatständer

Der Aushang sowie die Entnahme der Plakate erfolgt jeweils montags oder am darauffolgenden Werktag durch das Bauamt der Gemeinde Neuenhof.

Wird auf dem Reservationsformular kein Datum vermerkt, erfolgt der Aushang nach eigenem Ermessen des Bauamts.

Die Plakate (Breite 85cm x Höhe 123cm) sind spätestens am Freitag vor dem Aushängetag bei der Abteilung Bau und Planung, Gemeindehaus, 2. Stock, abzugeben.

Es dürfen keine Signete des Strassenverkehrs, lumineszierende, fluoreszierende oder reflektierende Farben verwendet werden.

Die Plakate dürfen nicht beleuchtet werden.

Dieses Reservationsformular generiert keinen Anspruch auf den Aushang der Plakate, es dient lediglich als Antrag.