ab Abstimmungssonntag vom 7. März 2021
Die Vermietungsanfragen für Festbankgarnituren, Plakatständer sowie Marktstände werden auf der Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, entgegengenommen und bearbeitet. Die entsprechenden Weisungen und Bedingungen des Mietmobiliars finden Sie jeweils auf der zweiten Seite des Reservationsgesuches. Wir bitten Sie höflich um Kenntnisnahme.
Hier finden Sie die entsprechenden Reservationsgesuche:
Reservationsgesuch Festbankgarnituren
Reservationsgesuch Plakatständer
Reservationsgesuch Marktstände
Wichtig
Die eingereichten Reservationsgesuche gelten erst als genehmigt, wenn dies die Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, das Gesuch entsprechend bestätigt bzw. bewilligt.
Für weiter Auskünfte und Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, Tel. 056 416 21 20, gerne zur Verfügung.
Festbankgarnituren

Für die Schule und die Gemeinde Neuenhof sind die Festbankgarnituren sowie die Anlieferung und Abholung gratis. Die Kosten für Festbankgarnituren belaufen sich auf folgende Ansätze:
Private von Neuenhof | CHF 15.00 pro Tag / pro Garnitur |
Auswärtige | CHF 20.00 pro Tag / pro Garnitur |
Vereine / Parteien von Neuenhof | CHF 10.00 pauschal (1 Garnitur) |
Vereine / Parteien von Neuenhof | CHF 20.00 pauschal (2 – 9 Garnituren) |
Vereine / Parteien von Neuenhof | CHF 40.00 pauschal (10 – 18 Garnituren) |
Vereine / Parteien von Neuenhof | CHF 60.00 pauschal (19 – 27 Garnituren) |
Vereine / Parteien von Neuenhof | CHF 80.00 pauschal (28 – 36 Garnituren) |
Der Transport kann durch das Bauamt erfolgen und wird nach Aufwand, gemäss den Ansätzen der Abteilung Bau und Planung, verrechnet. Nach Absprache mit dem Bauamt können Festbankgarnituren auch direkt im Werkhof abgeholt werden. Falls der Transport durch den Benützer erfolgt, sind die Festbankgarnituren am ersten Arbeitstag nach der Veranstaltung zurückzubringen. Der Transport liegt in der Verantwortung des Benützers. Folgende Transportkosten gelten innerhalb des Gemeindegebietes:
Bis 8 Garnituren | CHF 50.00 pauschal |
1 Barelle (9 Garnituren) | CHF 100.00 pauschal |
2 Barellen (18 Garnituren) | CHF 120.00 pauschal |
3 Barellen (27 Garnituren) | CHF 200.00 pauschal |
Für Auswärtige | Nach Aufwand |
Die Befestigung von Abdeckpapier oder dergleichen sind nur mit Reissnägeln oder Klebeband auf der Unterseite der Tischplatte erlaubt. Andere Befestigungsmittel wie zum Beispiel Leim oder Bostichklammern sind verboten.
Die Rückgabe der Garnituren erfolgt gereinigt und trocken. Beschädigungen, Nachreinigungen, Entfernen von Reissnägeln oder ähnlichem werden zum Stundenansatz der Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, verrechnet. Bei nicht vollständigem Retournieren wird dem Nutzer pro Garnitur CHF 400.00 in Rechnung gestellt.
Marktstände

Für die Schule und die Gemeinde Neuenhof sind die Festbankgarnituren sowie die Anlieferung und Abholung gratis. Die Kosten für Festbankgarnituren belaufen sich auf folgende Ansätze:
Vereine von Neuenhof | CHF 5.00 pro Tag |
Private von Neuenhof | CHF 10.00 pro Tag |
Auswärtige | CHF 20.00 pro Tag |
Der Transport kann durch das Bauamt erfolgen und wird nach Aufwand, gemäss den Ansätzen der Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, verrechnet. Nach Absprache mit dem Bauamt können Marktstände auch direkt im Werkhof abgeholt werden. Falls der Transport durch den Benützer erfolgt, sind die Marktstände am ersten Arbeitstag nach der Veranstaltung zurückzubringen. Der Transport liegt in der Verantwortung des Benützers. Folgende Transportkosten gelten innerhalb des Gemeindegebietes:
pro Markstand | CHF 40.00 pauschal |
Die Befestigung von Abdeckpapier oder dergleichen sind nur mit Reissnägeln oder Klebeband auf der Unterseite der Tischplatte erlaubt. Andere Befestigungsmittel wie zum Beispiel Leim oder Bostichklammern sind verboten.
Die Rückgabe der Marktstände erfolgt gereinigt und trocken. Beschädigungen, Nachreinigungen, Entfernen von Reissnägeln oder ähnlichem werden zum Stundenansatz der Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, verrechnet. Bei nicht vollständigem Retournieren wird dem Nutzer pro Garnitur à CHF 800.00 in Rechnung gestellt.
Plakatständer

Der Aushang sowie die Entnahme der Plakate erfolgt jeweils montags oder am darauffolgenden Werktag durch das Bauamt der Gemeinde Neuenhof.
Wird auf dem Reservationsformular kein Datum vermerkt, erfolgt der Aushang nach eigenem Ermessen des Bauamts.
Die Plakate (Breite 85cm x Höhe 123cm) sind spätestens am Freitag vor dem Aushängetag bei der Abteilung Bau und Planung, Gemeindehaus, 2. Stock, abzugeben.
Es dürfen keine Signete des Strassenverkehrs, lumineszierende, fluoreszierende oder reflektierende Farben verwendet werden.
Die Plakate dürfen nicht beleuchtet werden.
Dieses Reservationsformular generiert keinen Anspruch auf den Aushang der Plakate, es dient lediglich als Antrag.
Friedhof Papprich Neuenhof
Montag, 8. März 2021
Montag, 18. Januar 2021 - auf weiteres
keine Vermietungen / Sportanlagen geöffnet (nur Aussenbereiche)