Objektbeschreibung

Mit dem Neubau der Aula hat die Einwohnergemeinde Neuenhof ein vielseitig genutztes Gebäude errichtet, welches ein Bestandteil der Schulanlage darstellt. Nebst der schulischen Nutzung (Tagesstrukturen, Mittagstisch), kann die Aula für Vereinsanlässe und Drittnutzungen gemietet werden. Hell und topmodern ausgerüstet kann die Aula auch für externe Veranstaltungen und private Anlässe von Einzelpersonen gemietet werden. Ein grossräumiges Foyer mit Garderobe und ein unterteilter Raum bietet Platz für Apéros. Die stattlich ausgerüstete Gastroküche mit ausreichendem Inventar hat einen separaten Zugang und kann optimal benutzt werden. Der Saal der Aula kann mit Konzertbestuhlung und einer grossen, erweiterbaren Bühne dazu gemietet werden. Mit der vorhandenen, technischen Ausrüstung bietet, die Aula akustisch ideale Voraussetzungen. Mit grosszügigen Fenstertüren, welche zum Schulhausplatz geöffnet werden können, bietet die Aula ein grossräumiges Flächenangebot. Im 1. Stock befinden sich die WC-Anlagen, welche auch mit Lift erreichbar sind (rollstuhlgängig konzipiert) sowie weitere Nebenräume (Umkleide). Die Bühne kann durch einen Nebenzugang separat erreicht werden. Die Aula bietet ideale Voraussetzungen für Ihren geselligen Anlass mit grossem Publikum.


Miete

Die Aula dient in erster Linie den Bedürfnissen der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde sowie der Schule Neuenhof (inkl. Mittagstisch). Sie kann auch an Vereine, politische Parteien, Firmen oder ortsansässige Privatpersonen vermietet werden.

Für Vermietungsanfragen sowie weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, gerne zu Verfügung.

Telefon           056 416 21 20
E-Mail            bauverwaltung(at)neuenhof.ch

Die zulässige Personenzahl entnehmen Sie bitte dem angefügten Reglement über die Benützung von Mietobjekten. Das Reservationsformular finden Sie am Ende der Website. Gerne können Sie das Formular auch bei der Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, anfordern.


Benützungsgebühren
Die Benützungsgebühren gelten pro Tag und sehen wie folgt aus:

Mieterohne Küchemit Küche

Vereine und politische Parteien von Neuenhof (gemäss Mitgliederliste des Vereinskartells Neuenhof)

CHF 350.00

CHF 400.00

Übrige Vereine, Private und Firmen von Neuenhof

CHF 500.00

CHF 600.00

Auswärtige (keine Privatpersonen)

CHF 750.00

CHF 900.00


Annullationsgebühr
Gemäss § 17 im Reglement über die Benützung von Mietobjekten.

Reservationssystem
Mietobjekt-Benützungsreglement
Hausordnung / Weisungen Aula
Fotos

Rauchverbot

Am 1. Mai 2010 ist das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft getreten. Das dort verankerte Rauchverbot gilt unter anderem für geschlossene, öffentlich zugängliche Räume. Deshalb gilt seither ein Rauchverbot im Peterskeller, in der Aula sowie in den Turnhallen Zürcherstrasse und Zentrum bzw. in allen öffentlichen Gebäuden.

Die Verfolgung von Verstössen von Einzelpersonen gegen das Rauchverbot liegt in der Zuständigkeit der regionalpolizei wettingen-limmattal. Diese hält den Tatbestand fest, nimmt die Personalien der beteiligten Personen auf und erstattet Anzeige beim Bezirksamt Baden (Straftat nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen).