Veräusserung Parzellen 2512 und 2588 Villa Ermitage

Die Gemeindeversammlung vom 23. November 2020 hat der Veräusserung der Parzellen 2512 und 2588 «Villa Ermitage» zugestimmt. Der Gemeinderat hat in der Folge einer internen Arbeitsgruppe unter der Leitung des Gemeindeammanns Martin Uebelhart, Viviane Feuz als Vertreterin der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission sowie Vertretern der Abteilung Bau & Planung den Auftrag erteilt, die Veräusserung im Gesamtkontext einer Entwicklung der Wohnzone Webermühle anzugehen. In einem ersten Schritt wurden die Möglichkeiten der Entwicklung abgeklärt und mit den Grundeigentümern und Nutzern im Gebiet Webermühle/Damsau Kontakt aufgenommen. Es hat sich gezeigt, dass eine Mehrheit der Grundeigentümer an einer Entwicklung interessiert ist, jedoch die Entwicklung nicht selbst angehen möchte. Daher wurde zusammen mit möglichen Investoren das Vorgehen zur Entwicklung des Perimeters analysiert. In diese Entwicklungsarbeiten wurde auch die Veräusserung der Parzellen 2512 und 2588 der Einwohnergemeinde integriert.

Anfangs des Jahres 2023 wurden die Parzellen zur Veräusserung unter den möglichen Investoren ausgeschrieben. Kombiniert war diese Ausschreibung mit einer kooperativen Entwicklungsplanung im Gebiet, d.h. die Angebote mussten unter der Bedingung zur Einhaltung eines vorgegebenen Planungsprozesses, in dem die Gemeinde Neuenhof aktiv mitwirken kann, eingereicht werden. Aufgrund des zweistufigen Veräusserungsverfahren ging die Offerte der Firma Altura RE AG, Hergiswil, als bestes Angebot hervor. Gemeinderat und Finanzkommission haben mit Beschlüssen vom 24. April bzw. 25. Mai 2023 der Veräusserung zugestimmt. Der Verkaufspreis beträgt CHF 15 Mio. und beinhaltet nebst der kooperativen Entwicklungsplanung auch den grundsätzlichen Erhalt der Villa Ermitage.

Es ist vorgesehen, die Veräusserung bis 30. Juni 2023 abzuschliessen, so dass der Entwicklungsprozess zügig angegangen werden kann. Im Weiteren soll bis Ende 2024 der Gestaltungsplan entwickelt und anschliessend die Realisierung der ersten Etappen umgesetzt werden. Mit dem Erwerb verbunden ist die Bedingung, dass mit den Bauten bis 31. Dezember 2029 begonnen werden kann. Ansonsten hat der Gemeinderat die Möglichkeit, die Parzellen für einen verminderten Betrag zurück zu erwerben. Der Gemeinderat wird sich im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2023 vorbehalten, einen Teil des Veräusserungserlöses als Vorfinanzierung für Erschliessungs- und Infrastrukturbauten zurück zu stellen.

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