Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November 2021

Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November 2021 konnte – unter Einhaltung des Schutzkonzepts –  durchgeführt werden. Trotz der aktuellen Situation fanden 30 Ortsbürgerinnen und Ortsbürger den Weg in die Aula Neuenhof.

Das Protokoll der letzten Versammlung sowie das Budget 2022 wurden vom Souverän einstimmig genehmigt. Weiter standen die Wahlen der Mitglieder der Finanzkommissionen sowie der beiden Stimmenzähler für die kommende Amtsperiode 2022/2025 sowie ein Kreditantrag für den Studienauftrag für die Entwicklung „Härdli“ auf der Traktandenliste.

Frau Nadia Voser, als Mitglied der Finanzkommission der Ortsbürgergemeinde, und Frau Vreni Trinkler, als Stimmenzählerin der Ortsbürgergemeinde, wurden für die kommende Amtsperiode 2022/2025 einstimmig wiedergewählt. Die beiden Vakanzen in der Finanzkommission und auch die Vakanz eines weiteren Stimmenzählers konnten noch nicht wieder besetzt werden, da sich anlässlich der Versammlung keine stimmberechtigte Person für die freien Ämter zur Verfügung stellte. Interessierte Ortsbürgerinnen und Ortsbürger können sich hier bei der Gemeindekanzlei Neuenhof melden.

Nach ausführlichen Erläuterungen und Detailinformationen zum Kreditantrag Entwicklung „Härdli“ eröffnete Gemeindeammann Martin Uebelhart die Diskussion über das Traktandum. Es wurden einige Voten vorgetragen sowie diverse Fragen gestellt, welche während der Versammlung beantwortet wurden. Schliesslich wurde der Kreditantrag mit 16 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-Stimmen angenommen.

Weiter wurden die wichtigsten Termine für das Jahr 2022 bekanntgegeben und es erfolgten diverse Verabschiedungen von austretenden Behörden- und Kommissionsmitgliedern per Ende Jahr. Gleichzeitig nutzte Herr Gemeindeammann Martin Uebelhart die Gelegenheit, den Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern eine besinnliche Adventszeit und beste Gesundheit zu wünschen. Die Ortsbürgergemeindeversammlung konnte um 21.10 Uhr geschlossen werden. Im Anschluss an die Versammlung konnte aufgrund der aktuellen Situation leider kein Nachtessen stattfinden.

Die Beschlüsse – mit Ausnahme des Traktandum 3, Kreditgenehmigung Entwicklung „Härdli“ – sind rechtskräftig und unterstehen nicht dem fakultativen Referendum. Da der Beschluss über die Kreditgenehmigung Entwicklung „Härdli“ mit weniger als 25 Stimmen gefasst wurde, untersteht dieses Geschäft dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am Montag, 3. Januar 2022, ab.

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