Covid-19, Auswirkungen auf die Gemeindeverwaltung und deren Dienstleistungen

Die Gemeinde Neuenhof hat aufgrund der Informationen des Bundesrates wiederum Vorkehrungen getroffen, um die geltenden Bestimmungen (insbesondere auch die Home-Office-Verpflichtung) umzusetzen und um die Gesundheit der Mitarbeitenden und der Bevölkerung von Neuenhof möglichst zu schützen.

Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind seit Montagnachmittag, 20. Dezember 2021, vorübergehend geschlossen. Die Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung stehen der Bevölkerung auch in der aktuellen Situation zur Verfügung, jedoch nur auf Voranmeldung.

Die Bevölkerung wird gebeten, den persönlichen Kontakt mit der Gemeindeverwaltung möglichst zu vermeiden. Zwingend notwendige und nicht aufschiebbare Besuche bei der Gemeindeverwaltung (Bspw. Todesfallgespräche, Lebensbescheinigungen) sind am Notschalter weiterhin möglich, jedoch nur auf Voranmeldung bzw. nach Vereinbarung eines Termins.

Parkkarten und Gebührenmarken
Parkkarten stellen wir Ihnen gerne per Post und gegen Rechnung zu. Bitte melden Sie sich frühzeitig telefonisch oder per E-Mail beim Gemeindebüro Neuenhof für die Verlängerung oder Neuausstellung Ihrer Parkkarte. Gebührenmarken sind in den übrigen Verkaufsstellen (Coop Filiale, Migros Filiale, Kiosk Post, Bahnhof Kiosk und AVIA Shop) erhältlich.

Bitte melden Sie sich während den ordentlichen Öffnungszeiten vorgängig direkt per E-Mail oder Telefon bei der zuständigen Abteilung:

Abteilung Bau und Planung

056 416 21 20

bauverwaltung(at)neuenhof.ch

Betreibungsamt

056 416 21 30

betreibungsamt(at)neuenhof.ch

Gemeindebüro

056 416 21 40

gemeindebuero(at)neuenhof.ch

Finanzverwaltung

056 416 21 50

finanzverwaltung(at)neuenhof.ch

Gemeindekanzlei

056 416 21 70

gemeindekanzlei(at)neuenhof.ch

Soziale Dienste /

Gemeindezweigstelle SVA

056 416 21 80

sozialdienst(at)neuenhof.ch

Gemeindesteueramt

056 416 21 90

steueramt(at)neuenhof.ch


Die Verwaltungsabteilungen sind während den ordentlichen Öffnungszeiten per E-Mail oder über die jeweiligen Hauptnummern der Abteilungen erreichbar. Der Notschalter des Gemeindehauses befindet sich unmittelbar unterhalb des Haupteinganges des Gemeindehauses (neben Garagentor des Gemeindehauses).

Die Bevölkerung wird ersucht, die geltenden Bestimmungen des Bundesrates sowie des Kantons Aargau einzuhalten. Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Gemeindewebseite www.neuenhof.ch.

Der Gemeinderat bittet um Verständnis und wünscht allen gute Gesundheit.

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