Erinnerung fällige Steuerrechnungen

Die provisorischen Steuerrechnungen für die Steuerperiode 2022 waren per 31. Oktober 2022 zur Zahlung fällig. Aus diesem Grund wurde bereits Ende September 2022 allen Steuerpflichtigen mit einem offenen Saldo eine Verfallsanzeige zugestellt. Seit dem 1. November 2022 läuft ein Verzugszins in der Höhe von 5.1 %. Bei Bezahlung der provisorischen Steuern 2022 nach dem 31. Oktober 2022 ohne Raten- oder Stundungsvereinbarung wird eine Mahngebühr von CHF 35.- in Rechnung gestellt. Steuerpflichtige, welche bereits Raten- und Stundungsvereinbarungen für das Steuerjahr 2022 vereinbart haben, müssen sich nicht mehr separat melden.

Personen, welche die provisorische Steuerrechnung 2022 noch nicht bezahlt und noch kein Stundungsgesuch gestellt haben, melden sich bitte sofort bei der Abteilung Finanzen Neuenhof (Tel. 056 416 21 50 / finanzverwaltung@neuenhof.ch), damit ein Ratenzahlungsplan geprüft werden kann.

Zurück zur Übersicht