Waldbrandgefahr - Feuerverbot im Wald und Waldrand!

24.06.2026

Der Kanton Aargau hat die Waldbrandgefahr per sofort auf Stufe 4 von 5 “grosse Waldbrandgefahr” erhöht. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen gilt bis auf Weiteres ein Feuerverbot im Wald sowie innerhalb von 50 Metern zum Waldrand.

Das Verbot gilt im gesamten Kantonsgebiet und umfasst auch offizielle Feuerstellen, Waldhütten sowie Picknick- und Spielplätze in Waldnähe. Gas- und Elektrogrills dürfen ausserhalb des Verbotsbereichs weiterhin vorsichtig verwendet werden.

Vorsicht im Siedlungsgebiet
Grillieren in befestigten Feuerstellen auf privaten Grundstücken (z.B. in Gärten oder auf Terrassen) bleibt erlaubt, sofern diese mehr als 50 Meter vom Waldrand entfernt sind.

Bitte beachten Sie folgende Sicherheitsregeln:

  • Keine brennenden Raucherwaren oder Zündhölzer wegwerfen.
  • Bei starkem Wind auf Feuer im Freien verzichten.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen.

Gewässer schonen
Während der Hitzeperiode sind kühle Gewässerbereiche wichtige Rückzugsorte für Fische und andere Wassertiere. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Bereiche nicht zum Baden oder Abkühlen zu nutzen.

Umgang mit Feuerwerk
Auf das Abbrennen von Feuerwerk im und in der Nähe von Wäldern ist zu verzichten. Bereits ab Gefahrenstufe 3 ist zudem das Abbrennen von Kleinfeuerwerk (z. B. Vulkane) im und um den Wald verboten.

Die kantonalen Behörden beobachten die Situation laufend und informieren über allfällige Änderungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Aargau.

Merkblatt Gefahrenstufe 4