Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat Neuenhof folgende Verkehrsanordnungen verfügt:
Stockstrasse, zwischen West- und Zürcherstrasse
- Aufhebung 3 Parkfelder
- Signal: «Parkieren verboten»
Stockstrasse, zwischen Weststrasse und Höhenweg
- Aufhebung 5 Parkfelder
- Markierung eines neuen Parkfeldes
Die Pläne der neuen Markierung liegen vom 31. Oktober 2024 bis 2. Dezember 2024 liegen auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeiten eingesehen werden.
Online ist der Plan hier ersichtlich.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Verkehrsanordnungen kann vom 31. Oktober 2024 bis 2. Dezember 2024 Einsprache beim Gemeinderat Neuenhof, 5432 Neuenhof, erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.