Plakataushang auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Neuenhof

24.10.2024

Das Anbringen von Plakaten ist bewilligungspflichtig. Die Plakate müssen mit dem offiziellen Stempelder Gemeinde Neuenhof versehen sein. Zuständig für die notwendige Bewilligung ist das Gemeindebüro (Gemeindehaus Neuenhof, EG). Die Bewilligung ist gebührenfrei. Es werden nur Plakate von Veranstaltungen aus der Region (Baden, Bergdietikon, Birmenstorf, Ehrendingen, Ennetbaden, Fislisbach, Freienwil, Gebenstorf, Killwangen, Neuenhof, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Obersiggenthal, Spreitenbach, Untersiggenthal, Wettingen, Würenlingen und Würenlos) bewilligt. Die bewilligten Plakate dürfen nur auf öffentlichem Grund ausgehängt werden.

  • Unter dem Begriff Plakate fallen öffentliche Bekanntmachungen, gewerbsmässige Ankündigungen, politische Werbung sowie administrative, polizeiliche, kulturelle und vereinsmässige Plakate.
  • Die Reklamen dürfen keinen rechtswidrigen oder unsittlichen Inhalt sowie keine grellen oder reflektierenden Leuchtfarben aufweisen.
  • Das Anbringen der gestempelten Plakate ist nur in den Bushäuschen in Neuenhof erlaubt.
  • Die Plakate dürfen nicht direkt auf den Glasscheiben der Bushäuschen angebracht werden, sondern auf die jeweilige für den Aushang von Plakaten vorgesehene Rückwand.
  • Für die Befestigung darf kein Teppichklebeband verwendet werden. Die Plakate werden durch das Bauamt Neuenhof entfernt und müssen gut löslich sein.

Nicht bewilligte Plakate oder Reklamen, die sich ausserhalb der bewilligten Stellen befinden, werden auf Kosten des Fehlbaren beseitigt.