1. Wahlgang: Sonntag, 28. September 2025
Wahl von
- 5 Mitgliedern des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns
- 7 Mitgliedern der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission
- 3 Mitgliedern der Steuerkommission
- 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
- 8 Stimmenzählenden der Einwohnergemeinde (Wahlbüro)
2. Wahlgang: Sonntag, 30. November 2025
Dieser Termin ist notwendig, wenn im ersten Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig besetzt werden können.
Anmeldeverfahren
Für die Wahl in die genannten Behörden und Kommissionen kann jede in Neuenhof stimmberechtigte Person vorgeschlagen werden (§ 30 des Gesetzes über die politischen Rechte, GPR).
Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann eine Person nur vorgeschlagen werden, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat vorgeschlagen wird (§ 27a GPR).
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a GPR und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Neuenhof zu unterzeichnen und bis spätestens Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei, Zürcherstrasse 107, Neuenhof, einzureichen.
Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei, Tel. 056 416 21 70, gemeindekanzlei@neuenhof.ch oder unter www.neuenhof.ch bezogen bzw. heruntergeladen werden.
Weiterführende Informationen sind dem GPR, der zugehörigen Verordnung und dem Unvereinbarkeitsgesetz zu entnehmen. Die Gemeindekanzlei steht bei Fragen gerne zur Klärung zur Verfügung.