Gemeindewahlen Amtsperiode 2026 - 2029, Gesamterneuerungswahl Einwohnergemeinde, 1. Wahlgang, Urnengang 28. September 2025

28.08.2025

Für die Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns findet in jedem Fall eine Wahl an der Urne statt. 

Als Gemeinderatskandidaten wurden innert gesetzlicher Frist angemeldet:

  • Hofer, Fred Christian, 1968, von Signau BE, Ackerstrasse 16, FDP, bisher
  • Burger, Daniel, 1971, von Freienwil AG, Ackerstrasse 17, parteilos, bisher
  • Baumgartner, Tobias Florian, 1981, von Zürich ZH und Weiach ZH, Brühlweg 1, parteilos, bisher
  • Gerny, Marcel Peter, 1989, von Trimbach SO, Feldhofweg 19, SVP, neu

Im 1. Wahlgang sind für das Amt als Gemeinderat nebst den Vorgeschlagenen alle weiteren Stimmberechtigten mit Wohnsitz Neuenhof wählbar.

Gemeindeammann
Innert der gesetzlichen Frist sind für das Amt als Gemeindeammann keine Kandidaturen eingegangen. Als Gemeindeammann kann jemand nur gültige Stimmen erhalten, wenn er/sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird. 

Vizeammann
Innert der gesetzlichen Frist sind für das Amt als Vizeammann keine Kandidaturen eingegangen. Als Vizeammann kann jemand nur gültige Stimmen erhalten, wenn er/sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird. 

Finanz- und Geschäftsprüfungskommission 
Steuerkommission 
Steuerkommissions-Ersatzmitglied

Innert der gesetzlichen Frist konnte je 1 Sitz in den genannten Funktionen nicht in stiller Wahl besetzt werden, weshalb auch für diese Funktionen ein Urnenwahlgang erforderlich ist. Im 1. Wahlgang sind alle weiteren Stimmberechtigten mit Wohnsitz Neuenhof wählbar.

Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte, GPR).

GEMEINDEWAHLBÜRO NEUENHOF