Nachdem auch innert der 5-tägigen Nachmeldefrist für die nachstehenden Funktionen nicht mehr Personen angemeldet worden sind als offene Funktionssitze bestehen, sind vom Wahlbüro gemäss § 30a Abs. 2 GPR in stiller Wahl gewählt worden:
Gemeinderat (1 Person für 1 Sitz)
Dinacher, Gordon, 1969, von Neuenhof AG, Hinterdorfstrasse 6G, parteilos, neu
Vizeammann (1 Person für 1 Sitz)
- Burger Daniel, 1971, von Freienwil AG, Ackerstrasse 17, parteilos, neu
Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (1 Person für 1 Sitz)
von Burg, Christian, 1991, von Balsthal SO, Rehweg 4, parteilos, neu
Steuerkommission (1 Person für 1 Sitz)
Baumgartner, Angélique, 1986, von Innertkirchen BE, Weiach ZH und Zürich ZH, Brühlweg 1, parteilos, neu
Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Person für 1 Sitz)
Thalmann, Felix, 1970, von Sirnach TG, Gartenstrasse 11, parteilos, bisher
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte, GPR).
Innert der Frist konnte der Sitz des Gemeindeammanns nicht besetzt werden. Für den freien Sitz wird zu gegebener Zeit ein neuer erster Wahlgang angesetzt.