Frühe Förderung

30.09.2025

Unter dem Titel „frühe Förderung“ werden der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2025 ein Beitragsreglement sowie ein Kreditantrag über CHF 198‘800 zur Genehmigung unterbreitet. Das Projekt mit einer Laufzeit von drei Jahren sieht die sprachliche Frühförderung von fremdsprachigen Kindern im Vorschulalter vor, damit sodann der Einschulungsprozess ab dem Kindergarten wesentlich erleichtert werden kann. 

Dabei wird es diesen Kindern ermöglicht, ein Jahr vor ihrem Eintritt in den Kindergarten, während zwei Halbtagen in der Woche auf spielerische Art und Weise mit der deutschen Sprache in Kontakt zu kommen und sie anzuwenden. Das Angebot wird in den Neuenhofer Kindertagesstätten (Kita Meister Petz, Wegweiser etc.) sowie in Spielgruppen bestehen. Dabei werden die Kinder von ausgebildetem Personal begleitet und adäquat gefördert. 

Die Kosten der Angebote tragen die Kindeseltern und können sodann gemäss dem «Reglement über die Gemeindebeiträge an die frühe Förderung» einen Beitrag zurückfordern. Das Verfahren ist also analog zum Verfahren der Subjektfinanzierung für den Besuch von Kindertagesstätten. 

Erkenntnisse aus anderen Gemeinden zeigen, dass Kinder während des Förderjahres signifikante Fortschritte erzielen und so ein verbessertes Bildungsniveau erreicht werden konnte, wodurch auch die Kinder mit der Muttersprache Deutsch profitierten. Studien dazu zeigen weiter auf, dass für jeden investierten Franken in die frühe Förderung Folgekosten zwischen 2.50 und 16 Franken eingespart werden können.