Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Neuenhof zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei, Erdgeschoss, bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr, d.h. bis Freitag, 14. August 2026, 12.00 Uhr, einzureichen.
Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei, Tel. 056 416 21 70, gemeindekanzlei(at)neuenhof.ch oder unter www.neuenhof.ch im Online-Schalter, Rubrik Wahlen und Abstimmungen, bezogen bzw. heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in Neuenhof stimmberechtigte Person vorgeschlagen werden kann (§ 30 des Gesetzes über die politischen Rechte, GPR).