An der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 3. Dezember 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Traktandenliste
- Protokoll vom 25. Juni 2024, Genehmigung
- Voranschlag 2025, Genehmigung
- Verschiedenes
Sämtliche Beschlüsse unterstehen gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Dieses kann von 1/10 aller Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach Veröffentlichung der Beschlüsse ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei Neuenhof bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 13. Januar 2024