Mit den Sommerferien erinnert der Kanton Aargau gemeinsam mit weiteren Kantonen daran, dass Tiere und Pflanzen aus Aquarien oder Gartenteichen nicht in die freie Natur gehören. Das Aussetzen gebietsfremder Arten sowie das Entleeren von Aquarienwasser in Gewässer ist verboten und kann grosse Schäden für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt verursachen.
Bereits wenige Pflanzenreste oder ausgesetzte Tiere wie Goldfische, Schildkröten oder gebietsfremde Garnelen können sich stark ausbreiten, einheimische Arten verdrängen und das ökologische Gleichgewicht der Gewässer gefährden.
Wer Tiere oder Pflanzen nicht mehr halten kann, sollte ihnen ein neues Zuhause suchen oder eine Auffangstation kontaktieren. Wasserpflanzen gehören in den Kehricht oder eine professionelle Kompostieranlage, Aquarienwasser ausschliesslich ins Abwasser, niemals in Gewässer oder Dolen.
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