Anpassung Entschädigungsreglement für Behörden und Kommissionen

26.05.2026

Bisher definierte das Entschädigungsreglement für Behörden und Kommissionen, dass die Funktion des Gemeindeammanns mit einem 80 % - Pensum zu besetzen ist. Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2026 – 2029 hat sich aber gezeigt, dass im ersten und zweiten Wahlgang aufgrund dieser Vorgabe keine Person für die Funktion des Gemeindeammanns gewählt werden konnte. In der weiteren Beratung hat sich eine Lösung ergeben, wenn der Gemeindeammann nebst der ordentlichen Ressortentschädigung als Gemeinderat mit einem Pensum von neu 40 % wirken kann. Dies wurde entsprechend öffentlich kommuniziert und mit einer neu angesetzten Volkswahl vom 9. März 2026 entsprechend umgesetzt. Als Folge davon ist somit das bestehende Entschädigungsreglement für Behörden und Kommissionen anzupassen. Es wird der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 zur Genehmigung unterbreitet.