Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!

Die gesetzliche Meldefrist beträgt 14 Tage ab Wegzugsdatum. Ihre Abmeldung können Sie persönlich am Schalter des Gemeindebüros erledigen oder schnell und einfach mit eUmzug melden. Sie benötigen dazu folgende Unterlagen:

Schweizer Staatsangehörige

  • Identitätskarte/Pass
  • Meldebestätigung für Hauptwohnsitz resp. Nebenwohnsitz

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis

Wir empfehlen Ihnen, den Wegzug ebenfalls der Elektrizität Wasser Neuenhof ewn, vertreten durch die Regionalwerke AG Baden, mitzuteilen. Sie können Ihre Umzugsmeldung direkt im Kundencenter der Regionalwerke AG Baden erfassen.

Wegzug ins Ausland

Den Wegzug ins Ausland können Sie frühestens einen Monat, spätestens 14 Tage vor Wegzugsdatum beim Gemeindebüro Neuenhof melden.

Bitte beachten Sie, dass der Wegzug erst verarbeitet werden kann, wenn Sie alle Angelegenheiten mit dem Steueramt Neuenhof geklärt haben. Folgenden Angelegenheiten müssen vor dem Wegzug geklärt werden:

  • Ausfüllen eines Fragebogens beim Steueramt
    • neue Wohnadresse
    • genaue Adresse des neuen Arbeitgebers
    • Kontaktadressen und Telefonnummern bei Fragen
       
  • Ausfüllen und einreichen einer unterjährigen Steuererklärung für das laufende Jahr und ev. für die Vorjahre
    • Lohnausweis beim Arbeitgeber frühzeitig verlangen oder zumindest monatliche Lohnabrechnungen des Arbeitgebers einreichen
       
  • Bekanntgabe, ob vor dem Wegzug Kapitalzahlungen bezogen werden wie bspw.
    • Berufliche Vorsorge Säule 2 A
    • Gebundene private Vorsorge Säule 3 A
    • Freie private Vorsorge Säule 3 B
      Belegmässige Dokumentation mitbringen (Name des Vorsorgeinstitutes und Auszahlungsbetrag)
       
  • Definitive Veranlagung noch offener Steuerdeklarationen
     
  • Bezahlen der offenen Steuerbeträge
     
  • Regelung einer Stellvertretung für das Abwickeln sämtlicher Handlungen nach dem Wegzug
    • Vollmacht erstellen

Benötigen Sie eine Bestätigung des Wegzuges für Ihre Krankenkasse oder Versicherungen? Gerne können wir Ihnen eine Abmeldebestätigung nach erfolgter Abmeldung ausstellen. Die Gebühren für eine Abmeldebestätigung betragen CHF 20.

Schweizer Staatsangehörige
Haben Sie Fragen zum weiteren Vorgehen? Hier finden Sie das Merkblatt für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer des Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA.

Ausländische Staatsangehörige
Sind Sie im Besitz einer Niederlassungsbewilligung und möchten Sie die aufrechterhalten? Hier finden Sie die Voraussetzungen, den Ablauf und die benötigten Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass das Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung vor dem beabsichtigten Wegzugsdatum beim Migrationsamt des Kantons Aargau eingereicht werden muss.