Im Zivilverfahren werden Streitsachen aus dem Privatrecht entschieden. Die Eingaben haben an den Friedensrichter zu erfolgen. Erfolgt anlässlich der Verhandlung beim Friedensrichter keine gütliche Einigung der Parteien, entscheidet der Friedensrichter bis zu einem Streitwert von Fr. 2'000.--; für höhere Streitwerte wird ein Weisungsschein zur Klage an den Bezirksgerichtspräsidenten bzw. das Bezirksgericht ausgestellt. Nicht zuständig ist der Friedensrichter bei Streitsachen aus dem Miet- und Arbeitsrecht, sowie bei Ehescheidungen. Das Friedensrichter-Statthalter-Amt des zuständigen Kreises Wettingen ist seit 1. Mai 2008 an der Landstrasse 89, EWW-Gebäude, 2. Obergeschoss, 5430 Wettingen, untergebracht. Besprechungstermine sind nur nach Vereinbarung möglich.
Die Gemeinde Neuenhof bietet zudem für die Neuenhofer Einwohner eine unentgeltliche Rechtsauskunft jeweils alle 14 Tage, montags von 17.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Neuenhof, Sitzungszimmer UG, an. Die genauen Termine sind der Limmatwelle oder dem Veranstaltungskalender zu entnehmen.











