Das Arbeitsamt ist dem Gemeindebüro angegliedert und befindet sich im Parterre des Gemeindehauses an der Zürcherstrasse 107. Es nimmt Anmeldungen von arbeitslosen Personen entgegen. Die antragstellende Person ist verpflichtet, sich mit dem Anmeldeblatt innerhalb des nächsten Arbeitstages oder spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit, während den RAV Anmeldezeiten, persönlich auf dem RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) beim Empfang zu melden. Das Nichteinhalten dieser Frist kann einen Verlust von Taggeldern zur Folge haben. Wir machen darauf aufmerksam, dass bereits während der Kündigungszeit die Verpflichtung besteht, Arbeit zu suchen und dies nachzuweisen.
Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis sowie AHV-Karte sind bei der Anmeldung mitzubringen.











