SCHRIFTZUG
Gemeinde Neuenhof
Zürcherstrasse 107
5432 Neuenhof
Tel. 056 416 21 11
Fax 056 416 21 79
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Arbeitsamt

    Das Arbeitsamt ist dem Gemeindebüro angegliedert und befindet sich im Parterre des Gemeindehauses an der Zürcherstrasse 107. Es nimmt Anmeldungen von arbeitslosen Personen entgegen. Die antragstellende Person ist verpflichtet, sich mit dem Anmeldeblatt innerhalb des nächsten Arbeitstages oder spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit, während den RAV Anmeldezeiten, persönlich auf dem RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) beim Empfang zu melden. Das Nichteinhalten dieser Frist kann einen Verlust von Taggeldern zur Folge haben. Wir machen darauf aufmerksam, dass bereits während der Kündigungszeit die Verpflichtung besteht, Arbeit zu suchen und dies nachzuweisen.

     

    Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis sowie AHV-Karte sind bei der Anmeldung mitzubringen. 

     

    Telefon 056 416 21 40
    Fax 056 416 21 49
    eMail gemeindebueroCAhsucxVNix3Ej@neuenhof.ugmEti77A4xbFhch
       

     

     

    Name Funktion  
    Arbeitsamt 
     
    Arbeitsamt 
     
    Arbeitsamt 
     

     

     

    Häufige Fragen  

     

    Interessante Links

     

    Amt für Wirtschaft und Arbeit 

    Reg. Arbeitsvermittlungszentrum

    www.jobs.ch

    www.stellen.ch