Steuerveranlagung / Rechtsmittel "Einsprache"
Steuerregisterauszug
Steuerberechnung
Steuererklärung, Einreichung
Provisorische Steuerrechnung
Definitive Steuerrechnung
Steuererklärung mit Easy Tax
Steuerveranlagung / Rechtsmittel "Einsprache"
Die Einsprache ist schriftlich innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an die Steuerkommission zu richten (per Briefpost). Details über das Vorgehen entnehmen Sie der Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite der Steuerveranlagung. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.
Steuerregisterauszug
Es kann nur der eigene Steuerregisterauszug bezogen werden. Sie können ihn über den Online-Schalter bestellen. Bitte vermerken Sie für welchen Zweck Sie den Registerauszug benötigen. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Ausweises auf dem Steueramt abgeholt werden oder wird per Post zugestellt.
Steuerberechnung
Sind Sie interessiert über die Höhe ihrer persönlichen Steuerbelastung? Möchten Sie Vergleiche zu anderen Gemeinde vornehmen? Sie können die zu erwartenden Steuern hier online berechnen lassen.
Steuererklärung, Einreichung
Der Einreichungstermin für die Steuererklärung ist für unselbstständige Erwerbende der 31. März. Falls eine fristgerechte Einreichung nicht möglich ist, muss ein schriftliches Fristverlängerungsgesuch eingereicht werden. Fristerstreckungsgesuche werden nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht im gewünschten Umfang bewilligt werden. Keine Antwort bedeutet somit Genehmigung des Fristerstreckungsgesuches.
Ansprechpartner: Steueramt
Provisorische Steuerrechnung
Anfangs Februar jeden Jahres werden die provisorischen Steuerrechnungen verschickt. Für diese werden die Vorjahresangaben als Grundlage genommen. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind. Sollte Ihre Steuerrechnung zu hoch oder zu tief ausgefallen sein, nehmen Sie Kontakt mit dem Steueramt (Telefon 056/416 21 90) auf. Gerne werden wir Ihre provisorische Steuerrechnung den aktuellen Verhältnissen anpassen.
Definitive Steuerrechnung
Die Steuerdeklarationen werden durch das Steueramt laufend verarbeitet. Grundsätzlich gilt: je früher und vollständiger die Steuererklärung eingereicht wird, desto schneller erhält man die definitive Veranlagung. Verzögerungen kann es geben, wenn das Wertschriftenverzeichnis abgewartet werden muss. Dieses wird durch das Kant. Steueramt überprüft und freigegeben. Auch andere steuerliche Sachverhalte können eine schnelle Verarbeitung verzögern. Sollten Sie noch keine definitive Steuerveranlagung erhalten haben, informieren Sie sich beim Steueramt.
Steuererklärung mit Easy Tax
Das Programm hilft mit einem Frage - Antwort - System durch die Steuererklärung. Das gibt Sicherheit, dass alle erforderlichen Angaben gemacht werden und man verliert nicht unnötig Zeit bei nicht relevanten Steuererklärungspositionen. Das Programm ist mandantenfähig, d.h. es kann auch für das Ausfüllen mehrerer Steuererklärungen verwendet werden. Die Daten können abgespeichert werden und stehen für die nächste Steuererklärung als Grundlage zur Verfügung. Den bisherigen Anwendern von EasyTax sowie den Steuerpflichtigen, die im Steuerjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird die neue EasyTax-CD zusammen mit den Steuererklärungsunterlagen zugestellt. Die übrigen Steuerpflichtigen können das Programm ab Ende Februar über das Internet unter der Adresse www.steuern.ag.ch herunterladen oder als CD-Rom beim Gemeindebüro oder dem Steueramt beziehen.
Ansprechpartner: Steueramt











