Waffenerwerbsschein
Velo-/Mofa-Fund
Plakatanschlag
Lebensmittelkontrollen
Hundemarken
Fundbüro
Fischereibewilligung
Waffenerwerbsschein
Alle Informationen rund um den Waffenerwerbsschein (Bewilligung und Meldepflicht) finden Sie hier.
Velo-/Mofa-Fund
Für Auffunde von Fahr- und Motorfahrrädern ist die Kantonspolizei Baden, Ländliweg 2, 5402 Baden, Tel. 056 200 11 11, zuständig.
Plakatanschlag
Das Anschlagen von Plakaten auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig. Die Plakate müssen zuerst vom Gemeindebüro abgestempelt werden.
Lebensmittelkontrollen
Zuständig ist das Amt für Verbraucherschutz, Obere Vorstadt 14, 5000 Aarau, Tel. 062 835 30 20.
Weitere Informationen hier.
Hundemarken
Die Hundekontrollmarken können beim Gemeindebüro bezogen werden. Frist: jeweils bis 31. Mai. Kosten: Fr. 100.--/Jahr. Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, ist dem Gemeindebüro Neuenhof Meldung zu erstatten.
Ansprechpartner: Gemeindebüro
Fundbüro
Werden Wertgegenstände, welche den Wert von Fr. 10.-- (Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches) übersteigen, aufgefunden, so sind diese auf dem Gemeindebüro abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung an der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zum Eigentum. Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.
Ansprechpartner: Gemeindebüro











