Meldung bei der Gemeindekanzlei
Todesfall zu Hause
Todesfall im Spital / Heim
Abdankungszeiten in Neuenhof:
Dienstleistungen bei Todesfall
Meldung bei der Gemeindekanzlei
Folgende Unterlagen sind (falls vorhanden) der Gemeindekanzlei, nach telefonischer Voranmeldung, mitzubringen:
- Todesbescheinigung des Arztes (nur bei Todesfall zu Hause)
- Familienbüchlein
- bei Schweizern:
- Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein)
- Pass und/oder Identitätskarte zur Annullation - bei Ausländern:
- Ausländerausweis
- Meldung an das zuständige Konsulat des Heimatstaates
Folgende Fragen sind mit der Gemeindekanzlei zu klären:
- Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
- Ort und Zeit der Bestattung
- Leistungen der Gemeinde (Sarg bestellen, Überführung zum Friedhof oder Krematorium veranlassen, Grabkreuz bzw. Namenstafel bestellen)
- Grab bestimmen:
- Erbestattungs-Reihengrab
- Urnen-Reihengrab
- Urnen-Gemeinschaftsgrab - Benennung eines Erbenvertreters
Ansprechpartner: Bestattungsamt
Todesfall zu Hause
Zuerst ist unverzüglich ein Arzt aufzubieten. Stellt dieser den Tod fest, ist der Todesfall der Gemeindekanzlei (Tel. 056 416 21 70) anzuzeigen, welches die Einsargung, die Überführung sowie die Beisetzung organisiert. Ärztliche Todesbescheinigung und allenfalls das Familienbüchlein sind zur Bespechung am nächsten Werktag mitzubringen.
Todesfall im Spital / Heim
Die Spital-, Klinik- bzw. Heimverwaltung erledigt die notwendigen Formalitäten und lässt eine Todesbescheinigung ausstellen. Die Gemeindekanzlei des Wohnortes der verstorbenen Person ist am nächsten Werktag zu informieren. Dieses ist für die Einsargung, die Überführung sowie die Organisation der Bestattung zuständig.
Abdankungszeiten in Neuenhof:
Montag bis Freitag: 09.30 Uhr, 11.00 Uhr und 14.00 Uhr
Evang.-ref. Abdankungen finden nur morgens statt.
Dienstleistungen bei Todesfall
Zuständiger Verwaltungsbereich:
Bestattungsamt, c/o Gemeindekanzlei, 5432 Neuenhof
Tel. 056 416 21 70
Fax 056 416 21 79
E-Mail: bestattungsamt@neuenhof.ch











