SCHRIFTZUG
Gemeinde Neuenhof
Zürcherstrasse 107
5432 Neuenhof
Tel. 056 416 21 11
Fax 056 416 21 79
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Abteilung Bau

    Bauvorhaben - Verfahrensdauer

    Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projektes durch die Baukommission beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen.


    Ansprechpartner: Abteilung Bau

    Baugesuche - Baubewilligungspflicht

    Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze. Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Deponien; Freizeit und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung. In der Dorfzone gelten spezielle Vorschriften.

     

    Nicht alle Bauvorhaben brauchen eine Baubewilligung. Downloaden Sie dazu das Merkblatt und erhalten Sie einen Überblick über nicht bewilligungspflichtige Bauten. Die Abteilung Bau erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte.


    Ansprechpartner: Abteilung Bau

    bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung) www.bfu.ch

    Zuständig ist die Abteilung Bau, Herr Hanspeter Elsässer, Telefon 056 416 21 25


    Ansprechpartner: Konkrete Anfrage bfu