SCHRIFTZUG
Gemeinde Neuenhof
Zürcherstrasse 107
5432 Neuenhof
Tel. 056 416 21 11
Fax 056 416 21 79
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Peterskeller

    Der Peterskeller liegt auf dem Schulareal Neuenhof, im Keller des alten Schulhauses, an der Zürcherstrasse 89. Er bietet Platz für 80 Personen. Zum Peterskeller gehört ebenfalls eine gute ausgestattete Küche.

     

    Direkt auf dem Vorplatz sind rund 30 Parkplätze, welche bei Vermietungen benutzt werden können. Der Peterskeller dient in erster Linie den Bedürfnissen der Einwohnergemeinde und der Ortsbürgergemeinde Neuenhof. Er wird auch Vereinen, Firmen oder Einzelpersonen von Neuenhof als Versammlungs- oder Probelokal sowie für gesellige Veranstaltungen zur Verfügung gestellt.

     

    Für die Vermietung ist die Abteilung Bau, 056 / 416 21 23, bauverwaltungCAhsucxVNix3Ej@neuenhof.ugmEti77A4xbFhch, zuständig.

     

    Um die Räumlichkeiten zu mieten ist ein Gesuch auszufüllen. Dieses findet man auf der Website oder kann direkt bei der Abteilung Bau, Neuenhof, bezogen werden.

     

     

    Benützungsarten

     

     

    A. Ohne Küche

     

    -     Saal (7.50 x 19.00 m)

    • 25 Tische (180 x 80 cm)

    • 150 Stapelstühle

    -     Eingang / Foyer / Garderobe

    -     WC für Damen und Herren

    B. Mit Küche

     

    -     Küche (4.00 x 6.50 m)

    • Kochherd mit Ablufthaube

    • Backofen

    • Kontaktgrill, elektrisch

    • Ausgabe-Buffet mit Kühlschubladen

    • Abwaschmaschine

    • Kaffeemaschine

    • Geschirr, Besteck und Gläser für rund 120 Personen

     

     

    Preise

     

     

    Mieter

    Peterskeller

    Ohne Küche

    Mit Küche

    Vereine von Neuenhof (durch GR bestimmt)

    Fr. 50.00

    Fr.

    100.00

    Vereine, Private und Firmen von Neuenhof

    Fr.

    130.00

    Fr.

    230.00

    Auswärtige

    (Vereine, Firmen etc.)

    Fr.

    250.00

    Fr.

    400.00

     

     

    Bei Unklarheiten oder Fragen können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail mit der Bauverwaltung in Verbindung setzen.

     

    Telefon             056 / 416 21 23

    E-Mail               bauverwaltungCAhsucxVNix3Ej@neuenhof.ugmEti77A4xbFhch

     

     

     

    Reglement Peterskeller

    Gesuchsformular inkl. Hausordnung

    Grundriss

    Fotos

     

     

    Rauchverbot

     

    Am 1. Mai 2010 treten das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Das dort verankerte Rauchverbot gilt unter anderem für geschlossene, öffentlich zugängliche Räume. Deshalb gilt ab 1. Mai 2010 ein Rauchverbot im Peterskeller, der Turnhalle Zürcherstrasse, der Turnhalle Zentrum bzw. in allen öffentlichen Gebäuben.